

Wertaufhellung
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1 Увеличение стоимости 2 обоснование стоимости
Комментарий переводчика
Wichtig auch im Rahmen der korrekten Periodenabgrenzung ist auch das Prinzip der Wertaufhellung, das bei IFRS in einem eigenen Standard geregelt ist (IAS 10 Ereignisse nach der Berichtsperiode). Es besagt, dass alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, auch berücksichtigt werden, selbst dann, wenn sie erst nach dem Bilanzstichtag, aber vor der Bilanzerstellung bekannt werden. Hierbei sind allerdings
werterhellende Tatsachen und
wertbegründende Tatsachen
zu unterscheiden. Eine Sache ist werterhellend (= wertaufhellend), wenn sie vor dem Bilanzstichtag geschah, erst nach dem Bilanzstichtag und aber vor der Bilanzerstellung bekannt wird. Sie muss in der Bilanz des alten Jahres berücksichtigt werden (IAS 10.3 a)).
Hingegen ist sie wertbegründend, wenn sie erst nach dem Bilanzstichtag geschah und folglich erst nach dem Bilanzstichtag bekannt wird. Sie darf in der Bilanz des alten Jahres nicht berücksichtigt werden (IAS 10.3b)).
Перевод добавил Рома Сидоренко1
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А где ж артикль?